Objektbeschreibung
Das Pflegeappartement befindet sich im 1. Obergeschoss im Pflegezentrum des Seniorenheimes Johannesstift im Landkreis Landshut in Altdorf. Es stehen insgesamt im Haus ca. 33 Wohneinheiten zur Verfügung, aufgeteilt auf 3 Etagen, die man selbstverständlich mit dem Lift erreichen kann. In der dazugehörigen Grünanlage mit Bänken zum Verweilen kann man entspannen.
Die Wohnanlage wurde auf einem Erbbaurechtsgrundstück erbaut. Der Erbbauzins beträgt im Jahr 829,07 € und wird halbjährlich bezahlt. Die Wohnfläche für das Appartement beträgt 25,48 m² und die anteilige Funktionsfläche von den Gemeinschaftsräumen beträgt 21,71 m² insgesamt also ca. 48 m² Wohn- Nutzfläche.
Die Kaltmieteinnahmen betragen 569,11 € pro Monat; abzüglich der Verwaltergebühr, der Rücklagen und der Erbpacht in Höhe von ca. 199,- €, verbleiben 370,- €.
Der Erbpachtvertrag läuft noch bis 31.12.2094.
Sie haben bei diesem Appartement auch ein Vorbelegungsrecht, falls Sie oder ein Verwandter später ein Pflegeappartement benötigt.
Die Mietzahlung erfolgt auch bei Leerstand.
Sie haben keinen Verwaltungsaufwand mit Mietersuche.
Sie haben kein Mietausfallrisiko, denn auch bei Zahlungsausfall erhalten Sie Ihre Miete.
Die Appartements sind möbliert, wobei die Möblierung im Eigentum des Betreibers steht und Sie somit kein Risiko für Reparaturen oder Neuanschaffung tragen. Die Anlage wird von der Diakonie in Landshut seit 1997 betrieben. Die Diakonie bezahlt 569,11 € Miete zuzüglich 180,- € Nebenkosten. Die Mietzahlung erfolgt unabhängig vom Leerstand oder Belegung.
Insgesamt erzielen Sie hier eine Nettorendite von ca. 4,5 %.
Beim Preis von 89.000,- € wurde bereits berücksichtigt, dass für Brandschutzmaßnahmen und andere Maßnahmen mit einer Sonderumlage von ca. 15.000,- € zu rechnen ist.
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Ausstattung
Baujahr 1997
Wohnfläche 25,48 m² und die anteilige Funktionsfläche von den Gemeinschaftsräumen beträgt ca. 22 m²
insgesamt also eine eingetragene Fläche von 47,19 m²
- OG
Personenaufzug
Einbett- und Zweibettappartements
ca. 33 Einheiten im Haus
Kunststofffenster
Kabelanschluss und Telefon
Gartenmitbenutzung
Die Appartements sind möbliert, wobei die Möblierung Eigentum des Betreibers ist und Sie bei einem Austausch nicht verantwortlich sind.
heller gemütlicher Aufenthaltsraum
hauseigene Kapelle
Lage
Das Pflegeappartement befindet sich sehr ruhig gelegen im Seniorenheim Johannesstift im Landkreis Landshut in Altdorf. Die ca. 12.000 Einwohner zählende Marktgemeinde Altdorf grenzt unmittelbar an die nordwestliche Landshuter Stadtgrenze an.
Das Seniorenheim ist aufgeteilt in ein Pflegezentrum und in betreutes Wohnen.
Das hier angebotene Appartement befindet sich im Pflegezentrum.
Das Objekt liegt unweit der Stadrgrenze von Landshut und in einer ruhigen Seitenstraße ohne Durchgangsverkehr.
Das Stadtzentrum zur historischen Altstadt mit zahlreichen Kaffees erreichen Sie auch per Bus.
Dort können Sie Ihren Kaffee genießen oder einkaufen.
Für das tägliche Leben relevante Infrastruktur wie Ärzte, Bank, Post und Supermarkt sind am Ort.
Sonstiges
Das Exposee wurde auf der Grundlage der Firma Liane Paukner Immobilien zugänglichen Informationen erstellt mit dem
Vorbehalt, dass sich bezüglich der Angaben Änderungen ergeben können. Die Angaben, sowie das Angebot, sind freibleibend. Sämtliche Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen
Angaben übernimmt die Firma Liane Paukner Immobilien keine Gewähr. Alle hierin enthaltenen Informationen sind, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke eines möglichen Mieters oder Käufers zu
verwenden.
Das Geldwäschegesetz verlangt von bestimmten Berufsgruppen, darunter auch Immobilienmakler, ihre Vertragspartner eindeutig zu identifizieren. Und zwar sobald ein ernsthaftes Interesse eines Kunden an der Durchführung des Kaufvertrages erkennbar ist. Dies liegt spätestens dann vor, wenn:
- eine der Parteien von der anderen den Entwurf des Kaufvertrag erhalten hat
- der (voraussichtliche) Käufer mit dem (möglichen) Verkäufer oder dem Makler eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag abgeschlossen hat
- eine Reservierungsgebühr bezahlt wurde
Wichtige Pflichten nach dem Geldwäschegesetz:
- Identifikation des Vertragspartners durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister
- Vermerkt werden müssen: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer, ausstellende Behörde
- Bei Unternehmen wird festgehalten: Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie Name des gesetzlichen Vertreters
- Kopieren des Ausweises oder des Handelsregisterauszuges ist ausreichend
- Informationen über den Geschäftszweck sind einzuholen
- Abklären, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt
- Geschäftsbeziehung und Verlauf der Transaktionen sind laufend zu überwachen
- Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren
- Verdachtsfälle sind zu melden
Deswegen bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, damit wir unsere gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten erfüllen können.