Objektbeschreibung
In schöner Wohnlage und am westlichen Stadtrand von Springe steht dieses massiv erbaute Reihenendhaus. Die angegebene Wohnfläche verteilt sich auf zwei Vollgeschosse in klassischer Aufteilung sowie ein nachträglich ausgebautes Dachgeschoss. Im Erdgeschoss liegen Küche und Gäste-WC zur Eingangsseite, das große helle Wohn-/Esszimmer verfügt über einen Ausgang zur Terrasse bzw. zum Garten. Im Obergeschoss gibt es neben dem modernisierten Tageslichtbad mit Dusche ein geräumiges Zimmer sowie zwei miteinander verbundene Zimmer, eins davon mit Zugang zum Balkon. Im obersten Geschoss liegen zwei unterschiedlich geschnittene Räume.
Das Kellergeschoss bietet Platz für vier unterschiedlich große Räume, einer davon mit Heizkörper und Kelleraußenzugang. Der Dachboden ist ausgedielt, nicht aufrecht begehbar und bietet bei Bedarf weiteren Stauraum.
Eine Garage auf dem Garagenhof bietet Platz fürs Fahrzeug.
Das große Grundstück verfügt über angelegte Bereiche und über Grünflächen, eine große Gartenhütte bietet viel Platz für Gerätschaften u. ä. Die Terrasse ist nach Süden ausgerichtet wird teilweise vom Balkon schützend überdeckt.
Die Beheizung des Hauses erfolgt über Nahwärme aus einer benachbarten Wohnungseigentumsanlage. Die Ostfassade wurde 2003 mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen. Die Fenster sind bereits dreifach verglast, Außenrollläden fehlen ebenfalls nicht.
Die Immobilie steht nach bisheriger Nutzung durch die Eigentümer nun geräumt zum Verkauf und ist renovierungsbedürftig. Wenn Sie ein Zuhause für sich und Ihre Familie sowie mit Gestaltungsmöglichkeiten suchen, dann dürfte mit dieser Offerte Ihr Interesse bereits geweckt sein. Fordern Sie einfach das Exposé mit weiterführenden Informationen bzw. Unterlagen an! Auf Ihre Nachricht freuen wir uns.
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Dreifachverglasung
- Rollläden
- zus. Wärmedämmung
- Garage
- Markise
Lage
Die Stadt Springe mit ihren rund 30.000 Einwohnern liegt in der südlichen Region Hannover direkt am Deister und ist von viel Grün umgeben. Die Kleinstadt bietet alles, was man zum Leben braucht - Kindergärten, diverse Schulen, Einzelhandel, Supermärkte, Sport-/Freizeiteinrichtungen uvm. Durch die Bundesstraße und die S-Bahnlinie - ein Endpunkt dabei der Flughafen in Langenhagen - ist eine sehr gute Verkehrsanbindung gegeben.
Einige Einkaufsmöglichkeiten sind auch fußläufig schnell erreicht. Der Gang zur nächsten Bushaltestelle dauert ca. eine Minute. Die Entfernung zum Bahnhof beträgt ca. 1.300 Meter.
Das Haus liegt in einem Wohnumfeld, das von Reihenhäusern und überschaubaren Mehrfamilienhäusern geprägt ist.
Sonstiges
Evtl. Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und ohne Gewähr, die Quadratmeterangaben sind Ca.-Werte. Die Ausstattungsmerkmale sind lediglich Beispiele.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
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Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
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Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
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Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
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Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
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Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
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Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
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Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.