Objektbeschreibung
ECKDATEN
- Mehrfamilienhaus
- acht Wohnflächen (ca. 797 m²)
- Dacheindeckung aus ca. 1970
- Modernisierung der Fassade in 2024
- Holzbalkendecken
- isolierverglaste Kunststofffenster aus ca. 1980, einfachverglaste Holzfenster im Treppenhaus
- Modernisierung des Treppenhauses in 2024
- Nachtspeicherheizungen variieren zwischen 1995 und 2024
- Elektrik nicht zeitgemäß, Zähler und Unterverteilung auf der jeweiligen Etage
- alle Bäder in den letzten 15 Jahren modernisiert
- EG links nicht zu wohnwirtschaftlicher Nutzung genehmigt
- Bergschadenteilverzicht (10%)
Lage
Rotthausen ist der südlichste Stadtteil der Ruhrgebietsstadt Gelsenkirchen an der Grenze zur Stadt Essen. Rotthausen ist bekannt für seine vielen Grünanlagen und als Standort der modernen Solarenergie-Industrie. Auf dem Platz an der Karl-Meyer-Straße (heute Ernst-Käsemann-Platz) findet jeden Samstag ein kleiner Wochenmarkt statt. Die Karl-Meyer-Straße bildet in Rotthausen einen gesellschaftlichen Treffpunkt zum Verweilen und Einkaufen, ebenso befinden sich in der Umgebung zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Sonstiges
MAKLERCOURTAGE
Ein Maklervertrag mit EVC Rheinland GmbH (im Folgenden: ''Engel & Völkers'') kommt für Verbraucher entweder durch schriftliche Vereinbarung oder nach den Regeln für im Fernabsatz und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Verträge zustande. Für Unternehmer kann ein Maklervertrag auch durch Innanspruchnahme von Maklerleistungen auf der Grundlage des vorliegenden Exposés zustande kommen. Sollte die nachgewiesene Kaufgelegenheit für die im Exposé bezeichnete Immobilie bereits bekannt sein, ist Engel & Völkers dies unverzüglich mitzuteilen. Die vom Käufer an Engel & Völkers zu zahlende Maklercourtage in Höhe von 4,76% des Kaufpreises einschließlich 19% Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei notariellem Vertragsabschluss.
RECHTLICHE HINWEISE
Alle Informationen sind ohne Gewähr und beziehen sich auf Angaben, die uns von dem Eigentümer der Immobilie übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Die bei einem Immobilienerwerb anfallenden Nebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Notar-/ Grundbuchgebühren) sind vom Käufer zu tragen. Diese Kosten sind in den hier angegebenen Kennzahlen nicht enthalten. Auf Wunsch stehen wir mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung. Eine Besichtigung kann erfolgen nach Vereinbarung mit unserem zuständigen Berater. Es gelten unsere in diesem Exposé enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.