Objektbeschreibung
Die Wohnung gehört zur WEG "Rohrpfuhl", die insgesamt 492 Einheiten umfasst und in 10 Wirtschaftseinheiten unterteilt ist. Sie befindet sich in der Wirtschaftseinheit 8 mit 46 Wohnungen. Ein Personenaufzug ist im Gebäude nicht vorhanden.
Für die Instandhaltung bestehen Rücklagen: Zum 31.12.2024 betrugen diese für die Wirtschaftseinheit 8 ca. 356.800 € und für die gesamte WEG zusätzlich ca. 132.215 €. Ein Aufzug steht in diesem Gebäude nicht zur Verfügung.
Das Mehrfamilienhaus, Baujahr ca. 1988, präsentiert sich in einem gepflegten Zustand und liegt in einer ruhigen, attraktiven Wohnlage.
Das Hausgeld beträgt für das Jahr 2026 monatlich 328,52 €, einschließlich 83,68 € Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Ausstattung
Die Wohnung befindet sich im 5. Obergeschoss und verfügt über ca. 62 m² Wohnfläche. Diese verteilt sich auf drei Zimmer, einen Flur, eine Küche sowie ein Badezimmer mit Badewanne.
Vom Flur aus sind alle drei Zimmer sowie das Badezimmer direkt erreichbar. Die Küche wird über das dritte Zimmer erschlossen. Von hier aus gelangt man auf den südlich ausgerichteten Balkon, der zum Verweilen im Freien einlädt.
Zur Wohnung gehören außerdem ein Kellerabteil sowie ein gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum im Keller. Sämtliche Wände der Wohnung wurden kürzlich frisch weiß gestrichen.
Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug.
Lage
Die Wohnung befindet sich im Berliner Ortsteil Wartenberg, der sich durch seine ruhige und grüne Wohnatmosphäre auszeichnet.
Die Umgebung bietet eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindertagesstätten sowie verschiedenen Dienstleistungsangeboten.
Zahlreiche Grünflächen und Naherholungsgebiete in der Umgebung laden zu Spaziergängen, sportlichen Aktivitäten und entspannenden Stunden im Freien ein. Gleichzeitig profitieren Bewohner von einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Bus- und S-Bahn-Verbindungen ermöglichen eine komfortable Erreichbarkeit der Berliner Innenstadt sowie der umliegenden Stadtteile.
Die Kombination aus naturnahem Wohnen, familienfreundlichem Umfeld und guter Verkehrsanbindung macht diesen Standort besonders attraktiv.
Sonstiges
Die WOBEGE weist den Auftraggeber darauf hin, dass die gegenständliche Wohnung in einer von ihr verwalteten Wohnanlage liegt. Sämtliche die Wohnungseigentümergemeinschaft und das Gemeinschaftseigentum betreffenden Auskünfte können von der WOBEGE eingeholt und durch sie erteilt werden.
Gemäß der Teilungserklärung ist zur Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages die Verwalterzustimmung nach § 12 Wohnungseigentumsgesetz erforderlich. Die Verwalterzustimmung ist gebührenpflichtig.
Darüber hinaus ist die WOBEGE als Wohnungsmakler vermittelnd tätig und beansprucht für ihre Maklerleistungen eine überobligatorische Vergütung. Trotz Kenntnis dieser Umstände, insbesondere der Doppelfunktion der WOBEGE, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Provision.