Objektbeschreibung
Dieser charmante Resthof bestehend aus einem Stallgebäude aus dem 1900 Jahrhundert bietet Ihnen eine einmalige Gelegenheit, ein traditionsreiches Anwesen nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu entwickeln. Auf einem Grundstück von 322 m² erwartet Sie ein sanierungsbedürftiges Objekt mit enormem Ausbaupotenzial, das Handwerkern, Eigenheimbauern und Investoren gleichermaßen interessante Möglichkeiten eröffnet.
Das Gebäude erstreckt sich über das zweite Geschosse und verfügt derzeit ausschließlich über Nutzflächen, die noch keinen Bodenbelag besitzen und darauf warten, nach Ihren individuellen Wünschen ausgebaut zu werden. Die Elektrik wurde bereits erneuert und bildet damit eine solide Grundlage für die weitere Sanierung. Eine Heizungsanlage ist aktuell nicht vorhanden und muss im Zuge der Renovierungsarbeiten neu installiert werden. Besonders hervorzuheben ist die vorhandene Einliegerwohnung, die nach entsprechendem Ausbau als zusätzliche Wohneinheit, Vermietungsobjekt oder Mehrgenerationenwohnen genutzt werden kann. Das Stallgebäude eröffnet weitere kreative Nutzungsmöglichkeiten, sei es als Werkstatt, Lagerraum oder als Teil eines großzügigen Wohnkonzeptes.
Ein eigener Gartenbereich rundet dieses vielseitige Anwesen ab und bietet zusätzlichen Freiraum.
Wer bereit ist, in dieses Projekt zu investieren, erhält die Chance, ein Stück ländlicher Geschichte in ein modernes und individuelles Zuhause zu verwandeln.
Ausstattung
• Massivbauweise mit innenliegendem Fachwerk und Satteldach
• Offene und lichtdurchflutete Wohnbereiche zum Wohlfühlen
• Kunststofffenster mit 2-fach-Verglasung
• Teilerschlossen: Elektrik vorhanden, Gasanschluss möglich, Zu- und Abwasser vorhanden
• Separate Einliegerwohnung
• Abstellraum vorhanden
• Ausbaureserve im Dachgeschoss
• Hinterhof mit Gartenanteil
Lage
Die Immobilie befindet sich in Eldagsen, einem charmanten Stadtteil von Springe im Landkreis Hannover. Eingebettet in die sanfte Hügellandschaft des Calenberger Landes, verbindet dieser Ort ländliche Idylle mit einer hervorragenden Anbindung an die Region.
Die angrenzende Straße an dem Objekt liegt in einem ruhigen und gewachsenen Wohngebiet, das sich durch seine grüne Umgebung und seine angenehme Nachbarschaft auszeichnet. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Schulen, Kindergärten und weitere Einrichtungen des öffentlichen Lebens sind bequem erreichbar und machen den Standort besonders familienfreundlich.
Für Pendler bietet die Lage klare Vorteile: Die Bundesstraße B1 ermöglicht eine zügige Anbindung an Hannover, das in rund 30 Kilometern Entfernung liegt. Auch der Bahnhof Eldagsen bietet eine komfortable Verbindung in die Landeshauptstadt und in die umliegenden Ortschaften.
Naturliebhaber kommen hier voll auf ihre Kosten: Die Nähe zum Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge sowie die vielfältigen Wander- und Radwege in der unmittelbaren Umgebung laden zu Erholung und Freizeitaktivitäten ein. Der historische Ortskern Eldagsens mit seiner gepflegten Fachwerkarchitektur verleiht dem Standort zusätzlichen Charakter und Lebensqualität.
Sonstiges
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst hat. Es stellt an Eigentümer von Immobilien weiterhin größere Anforderungen in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes. Ziel ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ändern sich die energetischen Anforderungen im Vergleich zur EnEV 2014 (2016) aber nur unwesentlich:
Zum Beispiel dürfen ab 2026 Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sichergestellt wird (hybride Anlage) oder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist.
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen ab diesem Jahr nur noch weiter betrieben werden, wenn sie nach dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
Energieausweis:
Der Energieausweis ist ein reines Informationspapier für den potentiellen Käufer oder Mieter einer Immobilie. Er dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll dem Kauf- oder Mietinteressenten einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Nach GEG 2020 sind Verkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern bereits vor der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein Informationsgespräch zum Energieausweis mit einem Ausstellungsberechtigten führen, wenn dieser dies als einzelne Leistung unentgeltlich anbietet.
Für Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind und keine Sanierung aufgrund der Wärmeschutzverordnung 1977 erhalten haben, wird zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt. Für Wohngebäude, die nach 1978 errichtet worden sind, reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis aus.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Denkmalgeschützte Wohnhäuser sind generell von der Verpflichtung zum Nachweis eines Energieausweises ausgenommen. Der Energieausweis gilt nach GEG 2020 10 Jahre lang. Ein neuer Ausweis wird fällig, wenn nach einer Änderung der Hülle oder nach einer Erweiterung der Nachweis anhand des gesamten Gebäudes erfolgt.
Geldwäschegesetz (GwG):
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die personenbezogenen Daten ihrer Kunden festhalten. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Miet- und Kaufinteressenten (Kunden) zeigen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten.
Geschäftsbedingungen:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Kommt durch unsere Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande, so ist bei Abschluss die ortsübliche bzw. vereinbarte Maklergebühr zu zahlen. Durch Aufnahme von Verhandlungen werden vorstehende Bedingungen anerkannt.