Objektbeschreibung
Dieses im Jahr 1964 errichtete Einfamilienhaus befindet sich auf einem großzügigen, rund 999 m² großen Grundstück in ruhiger Dorfrandlage mit freiem Blick über die angrenzenden Felder. Die Liegenschaft bietet mit ca. 160 m² Wohnfläche sowie zusätzlichen ca. 100 m² Nutzfläche vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Familien, Mehrgenerationenwohnen oder die Kombination von Wohnen und Arbeiten.
Das Haus verfügt über insgesamt sechs Zimmer, die sich gleichmäßig auf das Erd- und Dachgeschoss verteilen. Im Erdgeschoss stehen drei Wohnräume zur Verfügung, ebenso im Dachgeschoss. Zwei Bäder sorgen für eine praktische Aufteilung und unterstreichen die flexible Nutzbarkeit des Grundrisses. Der Zustand des Hauses ist sanierungsbedürftig, bietet jedoch eine solide Basis für individuelle Gestaltungsideen und Modernisierungskonzepte.
Ein besonderes Highlight stellt das großzügige Nebengebäude dar, das viel Platz für Hobbys, Werkstatt, Lagerflächen oder auch ein kleines Gewerbe bietet. Ergänzt wird das Raumangebot durch einen großen Keller, der zusätzliche Abstell- und Nutzflächen bereithält.
Die Außenanlagen überzeugen durch eine großzügige Auffahrt mit Garage sowie zahlreiche weitere Stellplätze. Das blickdicht eingezäunte Grundstück bietet ein hohes Maß an Privatsphäre und ist über ein elektrisches Hoftor bequem per Fernbedienung erreichbar. Eine überdachte Terrasse lädt zum Verweilen im Freien ein und eröffnet den Blick in die grüne Umgebung.
Dank der ruhigen Dorfrandlage genießen Sie hier ein naturnahes Wohnumfeld mit gleichzeitig guter Erreichbarkeit der umliegenden Orte. Die Kombination aus Grundstücksgröße, Ausbaupotenzial und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten macht diese Immobilie besonders attraktiv für Käufer mit Platzbedarf und individuellen Vorstellungen.
Ausstattung
Einbauschränke
Einbauküche
Blick ins Grüne
Beton
Laminat
Fliesen
Teppich
Vollunterkellert
Kamin
Lage
Die Immobilie befindet sich im ruhigen und ländlich geprägten Ortsteil Bockhorn der Gemeinde Bark im Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein. Bockhorn gehört zur Gemeinde Bark und ist Teil einer naturnahen Dorfrandlage mit Blick in die umgebende Landschaft und freie Felder – ein Wohnumfeld, das vor allem Familien und Naturfreunde anspricht.
Die Gemeinde Bark liegt eingebettet in der Holsteinischen Vorgeest im Süden des Amtsbereichs Leezen und zeichnet sich durch eine ländliche Struktur mit überschaubarer Einwohnerzahl und hoher Lebensqualität aus. Sie liegt ca. 7 km westlich von Bad Segeberg, eingebettet zwischen der Bundesstraße 206, die eine gute Verbindung nach Bad Bramstedt und darüber hinaus schafft, und dem weitläufigen Segeberger Forst sowie der naturnahen Barker Heide – einem beliebten Naherholungsgebiet für Spaziergänge, Rad- und Wandertouren. Die Infrastruktur der Region bietet eine ruhige Wohnlage mit ländlichem Charakter, während Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen, medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in wenigen Minuten mit dem Auto erreichbar sind – insbesondere im nahegelegenen Bad Segeberg sowie den umliegenden Ortschaften. Bark und seine Ortsteile sind darüber hinaus an regionale Verkehrsverbindungen angebunden, sodass auch größere Städte wie Hamburg, Lübeck oder Kiel in angemessener Zeit erreichbar sind.
Durch die Kombination aus naturnaher Lage, guter Verkehrsanbindung und gleichzeitig ländlicher Ruhe bietet diese Lage eine attraktive Grundlage für Wohnen mit hohem Freizeit- und Lebensqualitätsanspruch.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt
durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme
unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner
Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf
den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei
notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der
Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei
Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der
Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte
erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem
Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.