Objektbeschreibung
In absoluter Bestlage von Baden-Baden, direkt an der renommierten Lichtentaler Allee, befindet sich diese großzügige Wohnung in außergewöhnlich ruhiger und grüner Wohnlage. Die unmittelbare Nähe zur berühmten Parkanlage verleiht dem Objekt ein besonderes Wohnambiente mit hoher Lebensqualität.
Die ca. 118 m² große Wohnung liegt im Hochparterre eines gepflegten Wohnhauses aus dem Jahr 1967 und überzeugt durch ihre großzügige Raumaufteilung sowie ihre helle und einladende Atmosphäre. Über die geräumige Diele gelangt man in den weitläufigen Wohn- und Essbereich mit hochwertigem Parkettboden.
Die großflächige Fensterfront eröffnet einen harmonischen Übergang zum überdachten Balkon und sorgt für viel Tageslicht im Wohnbereich. Der Balkon bietet ein angenehm geschütztes und nahezu parkähnliches Ambiente mit viel Grün und Privatsphäre – ein idealer Rückzugsort inmitten einer der begehrtesten Wohnlagen Baden-Badens.
Die Wohnung verfügt zudem über zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer, eine Küche sowie ein Gäste-WC. Ein Kellerabstellraum, eine Garage und ein zusätzlicher Stellplatz runden dieses attraktive Angebot ab.
Eine seltene Gelegenheit für Käufer, die die Kombination aus Ruhe, Natur und exklusiver Lage an der Lichtentaler Allee zu schätzen wissen.
Ausstattung
unverbaut
Blick ins Grüne
Fliesen
Parkett
Lage
In bester und ruhiger Wohnlage bietet diese Wohnung einen herrlichen, unverbauten Ausblick auf die Lichtentaler Allee und den Baden-Badener Hausberg Merkur.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Pamina Immobilien GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.