Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine großzügig geschnittene 3-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 81,73 m² in einem gepflegten Mehrfamilienhaus im 4. Obergeschoss in guter Wohnlage von Oftersheim.
Die Wohnung verfügt über einen durchdachten Grundriss mit einem einladenden Eingangsbereich, drei gut geschnittenen Zimmern, einer separaten Küche, einem Badezimmer sowie einem zusätzlichen, separaten WC. Ein ruhig gelegener Balkon mit Ausrichtung zur Rückseite des Gebäudes lädt zum Entspannen ein und bietet einen angenehmen Rückzugsort.
Die Immobilie befindet sich in einem renovierungs- und sanierungsbedürftigen Zustand und bietet damit die ideale Gelegenheit, die Wohnräume ganz nach den eigenen Vorstellungen und Ansprüchen zu modernisieren und aufzuwerten.
Hinweis: Aktuell können wir ausschließlich den Grundriss der Wohnung veröffentlichen, da die Immobilie derzeit noch vollständig möbliert bzw. mit Inventar ausgestattet ist. Wir arbeiten bereits daran, das Objekt kurzfristig entrümpeln zu lassen. Sobald die Wohnung geräumt ist, werden aussagekräftige Innenaufnahmen selbstverständlich nachgereicht.
Diese Wohnung bietet eine hervorragende Grundlage für alle, die den Wert einer Immobilie durch eine individuelle Modernisierung steigern und sich ein neues Zuhause mit viel Potenzial schaffen möchten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin gerne zur Verfügung.
Lage
Die Lage überzeugt durch eine gute Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Kindergärten sowie Freizeiteinrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind bequem erreichbar.
Sonstiges
Die Provision wird fällig für den Nachweis oder die Vermittlung.
Die Provisionsverpflichtung entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag durch direkten Kontakt mit dem Anbieter oder auf anderem Wege zustande kommt, sofern der Abschluss auf den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zurückzuführen ist.
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Provisionshöhe
Die Provision beträgt 4,76% inkl. der 19 % gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Fälligkeit
Die Provision wird sofort nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Der/Die Vertragsbeteiligten verpflichten sich, die Provision unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen.
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Weitergabe
Eine Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt aufgrund einer unbefugten Weitergabe ein Vertrag zustande, so schuldet der/die Auftraggeber/in ebenfalls die vereinbarte Provision.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.