Objektbeschreibung
Die renovierte und helle Dachgeschosswohnung befindet sich im 4. Stockwerk eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Der Hauseingang umfasst insgesamt sechs Wohnungen.
Die im Jahr 2023 renovierte Wohnung verfügt über eine großzügige Diele, ein erneuertes, modernes Badezimmer mit großer Dusche, einen praktischen Abstellraum, eine Einbauküche, ein Schlafzimmer sowie einen rund 33 m² großen, offenen Wohn- und Essbereich. Eine Dachterrasse ergänzt das Raumangebot.
Die Einbauküche ist bereits im Kaufpreis enthalten.
Die genaue Raumaufteilung und die jeweiligen Zimmergrößen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Grundriss.
Zur Wohnung gehören außerdem ein eigener Kellerraum sowie ein Tiefgaragenstellplatz. Von der Tiefgarage gelangt man trockenen Fußes in das Gebäude.
Der Kaufpreis für den Tiefgaragenstellplatz beträgt 15.000 EUR.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus insgesamt 44 Einheiten.
Die Wohnung ist unbewohnt und kann sofort übernommen werden.
Ausstattung
- Fenster Holz 2-fach verglast 1985
- 2016 Küche erneuert
- 2016 Böden erneuert - Laminat
- 2022 Gasheizung erneuert
- 2023 Wohnung renoviert
- 2023 neues Bad inklusive Wasserleitungen
- 2023 neue Zimmertüren
- 2024 Fliesen in Küche erneuert
Lage
Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage von Hockenheim, nur wenige Schritte von der Karlsruher Straße mit verschiedenen Geschäften, Cafés und Einrichtungen des täglichen Bedarfs entfernt. Ein Lebensmittelmarkt befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Der Stadtbus „RingJet“ mit seinem Rundkurs fährt im 30 Minuten Takt und hat 20 Haltestellen in Hockenheim. Der Bahnhof sowie die nahen gelegenen Autobahnen sorgen für eine gute Anbindung nach Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe und in die gesamte Rhein-Neckar-Region.
Hockenheim bietet zudem sämtliche Schularten sowie vielfältige Freizeitmöglichkeiten, darunter das beliebte Freizeitbad Aquadrom. Die Lage verbindet kurze Wege im Alltag mit einer sehr guten regionalen Verkehrsanbindung.
Sonstiges
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GELDWÄSCHEGESETZ:
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind wir als Maklerunternehmen dazu verpflichtet, bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, wenn Sie als natürliche Person handeln, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, mittels einer Kopie oder Scan. Bei einer juristischen Person ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs notwendig, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Gerne können Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises zur Besichtigung mitbringen oder vorab mailen.