Objektbeschreibung
Die Wohnung im Hochparterre ist Teil einer 9-er Eigentümergemeinschaft. Das Haus wurde errichtet in 1985 und liegt in einem „Neubaugebiet“ am nordwestlichen Stadtrand.
Das Gesamtobjekt sowie die betreffende Wohnung machen einen sehr gepflegten Eindruck.
Ein geräumiger Balkon in Südsüdwest-Ausrichtung lädt zum Verweilen ein.
Die Fußböden sind in der Küche und Bad mit Fliesen, in den Wohnräumen mit Laminat belegt.
Die abgebildete Einbauküche ist Eigentum der Mieter.
Das Haus wird mit einer Erdgas-Zentralheizung versorgt, verbunden mit einer Warmwasserversorgung.
Der Energieausweis belegt gute Energiewerte
Ein Hausmeisterdienst entledigt alle lästigen Nebenpflichten.
Im Untergeschoß ist der Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet. Hier befindet sich ebenfalls ein Waschraum und Fahrradkeller
Lage
Sandhausen ist eine Gemeinde mit ca. 15.400 Einwohner, ca. 8 km südlich von Heidelberg gelegen.
Die Immobilie finden Sie in gehobener Wohngegend in Sandhausen. Die Buslinien 722 und 725 sind fußläufig zu erreichen. In Laufnähe gibt es ein paar Ärzte, Bäckereien, Restaurants, Supermärkte und Cafés. Einige Modegeschäfte, Fitnessstudios, eine Grün- und Parkanlage, eine Buchhandlung und ein Museum finden Sie ebenfalls vor Ort.
Alle Geschäfte des täglicher Bedarfs kann in fußläufiger Entfernung eingeholt werden. Ein kleines Wäldchen lädt zum spazierengehen ein.
Sonstiges
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1+2 Geldwäschegesetz (GwG)dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen bzw. dann wenn ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs.4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises/Passes/Aufenthaltstitels festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln (Privatkauf), z.B. mit Aushändigung einer Fotokopie.
Sollten Sie als Bevollmächtigter für eine juristische Person handeln, z.B. als Geschäftsführer einer GmbH, benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus dem die Zeichnungsberechtigten ersichtlich sind. Das GwG schreibt vor, dass wir als Makler die Kopien bzw sonsrigen Unterlagen 5 Jahre aufbewahren müssen. Als unser Vertragspartner unterliegen Sie einer Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs.6 GwG.
Die Käuferprovision ist verdient und zur Zahlung fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Anfragen nur dann weiterbearbeiten können, wenn diese Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer enthalten.
Ebenfalls ist zu beachten, dass unsere Ausführungen auf den Informationen des Eigentümers beruhen, wodurch wir dafür keine Haftung übernehmen können.
Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.