Objektbeschreibung
In halbhoher und zentraler Wohnlage von Baden-Baden befindet sich diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung im ersten Obergeschoss mit einer Wohnfläche von ca. 73 m². Die Wohnung überzeugt durch ihre helle Atmosphäre, eine durchdachte Raumaufteilung sowie ein komfortables Wohnambiente. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug, der die jeweiligen Etagen bequem erschließt.
Der großzügige Wohn- und Essbereich bildet den Mittelpunkt der Immobilie und bietet durch seine offene Gestaltung vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Einrichtung. Große Fensterflächen sorgen für eine angenehme Lichtdurchflutung und schaffen eine helle und einladende Atmosphäre.
Die angrenzende Küche fügt sich harmonisch in das Wohnkonzept ein, während das Schlafzimmer durch seine angenehme Größe überzeugt.
Das Badezimmer wurde bereits modernisiert und präsentiert sich in einem gepflegten und zeitgemäßen Zustand.
Abgerundet wird das Angebot durch ein eigenes Kellerabteil sowie einen Außenstellplatz direkt am Haus.
Ausstattung
Blick ins Grüne
Parkett
Fliesen
Kellerabteil
Lage
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus in angenehmer Wohnlage. Gleichzeitig profitieren Sie von einer guten Anbindung an die Baden-Badener Innenstadt sowie kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Die Kombination aus guter Raumaufteilung und gepflegtem Gesamtzustand macht diese Wohnung sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger zu einer attraktiven Gelegenheit.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Pamina Immobilien GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.