Objektbeschreibung
Die Wohnung befindet sich im 5. von 6 Obergeschossen eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1973. Mit 58,34 m² Wohnfläche bietet die Etagenwohnung zwei helle, klar voneinander getrennte Zimmer, die sich flexibel als Schlaf- und Wohnzimmer oder im Homeoffice-Kontext nutzen lassen.
Der Grundriss ist funktional und ohne Verschnitt. Ein zentraler Flur erschließt alle Räume direkt vom Eingangsbereich aus. Die Küche ist separat angelegt, das Badezimmer mit Badewanne und Fenster für natürliche Belüftung ausgestattet. Dank der Lage im obersten Drittel des Gebäudes profitiert die Wohnung von viel Tageslicht ohne direkte Einsicht sowie einem freien Ausblick über die umliegende Bebauung. Die Öl-Zentralheizung sorgt für eine gleichmäßige Wärmeversorgung.
Das monatliche Hausgeld beträgt 325 €, davon entfallen 80 € auf die Instandhaltungsrücklagen.
Zum Kaufpreis gehören ein eigener Stellplatz sowie ein separater Kellerraum. Ein Personenaufzug im Haus erleichtert die alltägliche Nutzung spürbar. Die Wohnung eignet sich gleichermaßen für Eigennutzer, die ein alltagstaugliches Zuhause mit komfortabler Anbindung suchen, wie für Kapitalanleger, die auf einen soliden und beständig vermietbaren Bestand setzen.
Sollte Ihnen die Immobilie zusagen, freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.
Ausstattung
- Aufzug, komfortabler Zugang
- Zugewiesener Stellplatz
- Separater Kellerraum
- Zentralheizung (1998)
- Separate Küche mit Fenster
- Badezimmer mit Badewanne und Fensterbelüftung
- Funktionaler Grundriss
- Gepflegtes Mehrfamilienhaus mit solider Bausubstanz
- Außenstellplatz (zzgl.10.000€)
Lage
Die Wohnung liegt im Stadtteil Dicker Busch in Rüsselsheim am Main – einer gewachsenen, ruhigen Wohnlage, die durch ihre grüne Umgebung und eine solide Alltagsinfrastruktur überzeugt. Supermärkte und das nahegelegene Shopping Center Dicker Busch sind fußläufig erreichbar und decken den täglichen Bedarf zuverlässig ab.
Eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Haus; über den Bahnhof Rüsselsheim, der in wenigen Busminuten erreichbar ist, verkehren die S-Bahn-Linien S8 und S9 sowie die RB31 mit schnellen Verbindungen nach Frankfurt und Mainz. Autofahrer profitieren zusätzlich von der unmittelbaren Nähe zur A60, die eine komfortable Anbindung an die gesamte Rhein-Main-Region bietet.
Für Familien sind Spielplätze in direkter Nachbarschaft, Kindergärten sowie das Kant-Gymnasium fußläufig erreichbar – die Lage eignet sich damit gleichermaßen für Berufspendler wie für Familien, die Wert auf ein alltagstaugliches Wohnumfeld legen.
Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.