Objektbeschreibung
Die angebotene Eigentumswohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit acht Wohnungen, das im Jahr 1964 erbaut wurde. Die Immobilie befindet sich auf einem Erbbaugrundstück.
Die gut geschnittene Wohnung verteilt sich über 2-Zimmer auf ca. 50 m² und verfügt über folgende Ausstattung:
- Küchenzeile (ohne E-Geräte)
- Laminatboden
- Großzügiger Wohn- und Essbereich mit Zugang auf den Balkon
- Modernisiertes Badezimmer mit Badewanne aus dem Jahr 2015
- Abstellraum
Darüber hinaus gehört noch ein Abstellraum auf dem Dachboden sowie ein Kellerraum zu der Wohnung dazu. Den Bewohnern des Hauses steht zusätzlich ein Wäscheraum, Trockenraum und ein Fahrradkeller zur Verfügung.
Beheizt wird das Gebäude durch eine Gasheizung aus dem Jahr 2022.
Das monatliche Hausgeld der Wohnung beträgt gemäß Wirtschaftsplan 2026 insgesamt € 190,00 und beinhaltet u.a. folgende Positionen: Wasser und Abwasser, Gartenpflege, Wohngebäudeversicherung, Müllabfuhr, Heizkosten sowie die Erhaltungsrücklage in Höhe von € 17,50.
Der jährliche Erbbauzins beträgt insgesamt 1.200,00 €, wovon auf die angebotene Wohnung ein Anteil von 126,00 € pro Jahr entfällt. Das Erbbaurecht läuft noch bis zum 31.12.2060.
Lage
Diese von uns angebotene Eigentumswohnung befindet sich zentrumsnah in Verden. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, die Autobahn A27 mit der Anschlussstelle Verden-Ost ist schnell erreicht. Die Fahrzeit mit dem PKW nach Bremen beträgt ca. 30 Minuten und nach Hannover ca. 50 Minuten. Der Verdener Bahnhof ist sogar fußläufig erreichbar. Ebenfalls kurze Wege haben Sie zu diversen Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, sämtlichen Schulformen und Freizeitangeboten. So befindet sich z. B. das Erlebnisbad „Verwell“ oder der Magic-Park Verden ebenfalls nur wenige Minuten entfernt.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. durch eine E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach beträgt die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3% auf den Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.