Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine denkmalgeschützte Gaststätte in Obersulm, die sich in massiver Bauweise präsentiert und im Jahr 1991 errichtet wurde. Die Immobilie bietet attraktive Möglichkeiten für Gastronomen, Investoren oder Konzeptentwickler, die eine besondere Liegenschaft mit historischem Charakter suchen. Bilder zeigen das Objekt nach einer möglichen Renovierung. Eine Nutzungsänderung auf Wohnraum liegt vor und kann beantragt werden.
Der derzeit sanierungsbedürftige Zustand eröffnet vielfältige Chancen, das Objekt nach individuellen Vorstellungen zu modernisieren und an heutige Anforderungen anzupassen. Durch die Kombination aus geschützter Bausubstanz, gewerblicher Nutzung und interessanter Lage in Obersulm ergibt sich ein spannendes Entwicklungspotenzial für unterschiedliche gastronomische Konzepte.
Dieses Gastgewerbeobjekt richtet sich an Käufer, die den Wert einer besonderen Immobilie erkennen und bereit sind, deren Potenzial mit einer fachgerechten Sanierung neu zu entfalten.
Ausstattung
Für die ehemalige Gaststätte ist eine Nutzungsänderung zum Wohnraum zur Einreichung vorhanden. Die Bilder zeigen das Objekt nach einer möglichen Modernisierung. Aktuelle Bilder des Istzustandes erhalten Sie gerne auf Portalanfrage.
Lage
Die Gaststätte befindet sich in zentraler Lage von Obersulm, einer gefragten Gemeinde im Landkreis Heilbronn mit hoher Lebensqualität und guter regionaler Anbindung. Der Standort zeichnet sich durch ein attraktives Umfeld mit gewachsener Infrastruktur, einer guten Erreichbarkeit sowie kurzen Wegen zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs aus. Durch die Lage im wirtschaftlich und touristisch interessanten Umland bietet das Objekt sowohl für den klassischen Gastronomiebetrieb als auch für Veranstaltungen und ein abwechslungsreiches Publikum ideale Voraussetzungen.
Sonstiges
Potenziellen Käufern sind wir auch bei der Finanzierung behilflich und stellen alle zum Kauf relevanten Unterlagen (soweit vorliegend) zur Verfügung und können Ihnen auch einen Profi für Ihre Finanzierung empfehlen.
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien, Unter dem Pfarracker 2, 63743 Aschaffenburg Obernau, Tel: 0172 8260229, aschaffenburg@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.