Objektbeschreibung
Zukunftsorientiert investieren – attraktive Kapitalanlage in Königsbrunn bei Augsburg
Sie denken langfristig und möchten sich eine attraktive Kapitalanlage mit deutlichem Abschlag auf den Verkehrswert sichern? Diese gepflegte Eigentumswohnung in Königsbrunn bei Augsburg bietet eine besondere Gelegenheit.
Verkauft wird eine Etagenwohnung im 5. OG mit ca. 70 m² Wohnfläche, Teil einer soliden, gepflegten Wohnanlage (Baujahr 1970). Das Gebäude verfügt über einen Aufzug; zur Wohnung gehören ein Kellerabteil sowie ein Pkw-Außenstellplatz. Sie wurde laufend instand gehalten und mehrfach modernisiert.
Verkaufsmodell
Der Verkauf erfolgt mit einem lebenslangen, mietfreien Nießbrauchrecht zugunsten der Verkäuferin (73 Jahre) und des Verkäufers (66 Jahre), eingetragen im Grundbuch. Es endet mit dem endgültigen Auszug oder dem Ableben der zuletzt lebenden berechtigten Person. Eine Eigennutzung durch den Käufer ist während dieser Dauer ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Eckdaten
Laufende Bewirtschaftungskosten (Hausverwaltung/Hausgeld), Grundsteuer sowie Instandhaltungskosten innerhalb der Wohnung tragen weiterhin vollständig die Nießbrauchberechtigten. Von der WEG beschlossene Sonderumlagen tragen sie bis 5.000 € je Sonderumlage; übersteigt eine Umlage diesen Betrag, übernimmt der Investor die darüber hinausgehenden Kosten. Nicht ausgeschöpfte Beträge sind weder ansparbar noch auf künftige Maßnahmen oder Kalenderjahre übertragbar.
Ihr Vorteil
300.000 € Marktwert / Verkehrswert der Wohnung
200.000 € Wert des Nießbrauchrechts – Ihr Preisvorteil heute
100.000 € Einmalzahlung (Kaufpreis) – Ihr Kaufpreis heute
Durch das Nießbrauchmodell erwerben Sie die Immobilie zu einem deutlich reduzierten Einstiegspreis und partizipieren langfristig an den Entwicklungsmöglichkeiten des Immobilienmarktes im Raum Augsburg. Nach Beendigung des Nießbrauchrechts besteht die Möglichkeit der Eigennutzung oder der freien Verwertung der Immobilie.
Ausstattung
Wohnen/Essen:ca. 24,0 m²
Schlafzimmer:ca. 13,0 m²
Kinderzimmer:ca. 11,0 m²
Diele/Flur:ca. 7,0 m²
Küche:ca. 6,5 m²
Bad:ca. 5,0 m²
WC:ca. 1,8 m²
Loggia (anteilig anrechenbar):ca. 1,7 m²
Gesamte anrechenbare Wohnfläche:ca. 70 m²
Modernisierungen
2014:
• Erneuerung der Bodenbeläge
• Austausch der Fenster
2016:
• Erneuerung der Gasheizung
Lage
Königsbrunn südlich von Augsburg zählt zu den gefragten und gewachsenen Wohnstandorten im Umland der Stadt Augsburg. Die Lage überzeugt durch eine gute Infrastruktur, kurze Wege zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs und eine sehr gute Verkehrsanbindung.
Im direkten Wohnumfeld befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine Apotheke sowie Kindergarten und Grundschule in fußläufiger Entfernung. Weiterführende Schulen wie Realschule, Hauptschule und Gymnasium sind gut erreichbar.
Auch die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Eine Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 0,3 km). Hervorragende Anbindung an die vierspurig ausgebaute B17 (autobahnähnlich), der Bahnhof Bobingen in ca. 5 km. Über den Hauptbahnhof Augsburg (ca. 15 km) besteht zudem Anschluss an das Fern- und ICE-Netz.
Eine gute Zugverbindung nach München besteht zudem über den nahegelegenen Bahnhof Mering (ca. 8 km).
Für Freizeit und Erholung sorgen zwei Badeseen in der näheren Umgebung (ca. 5 km), von denen einer auch zum Surfen geeignet ist.
Königsbrunn verbindet ruhiges, stadtnahes Wohnen mit hoher Lebensqualität und einer soliden Nachfrage am Immobilienmarkt der Region Augsburg.
Sonstiges
Was bedeutet eigentlich Nießbrauchrecht?
Der Verkäufer erhält ein Nutzungsrecht (Nießbrauchrecht) an der Immobilie. Dieses wird an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Der Berechtigte bleibt wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und trägt sämtliche laufenden Kosten. Sie als Käufer werden zunächst juristischer Eigentümer der Immobilie. Nach Ablauf des Nießbrauchrechts steht Ihnen die Immobilie frei zur Verfügung.
Höhe der Kaufnebenkosten beim Kauf mit Nießbrauchrecht
Die Bemessungsgrundlage für die Kaufnebenkosten ist nicht lediglich der gezahlte Kaufpreis, sondern der unbelastete Verkehrswert der Immobilie. Dieser ergibt sich aus der Summe des Kaufpreises und dem kapitalisierten Wert des eingeräumten Nießbrauchrechts.
Hinweis: Viele Immobilienportale berechnen die Kaufnebenkosten automatisch auf Basis des Kaufpreises. Diese Berechnung ist bei Immobilien mit Nießbrauchrecht regelmäßig unzutreffend, da maßgeblich der volle Verkehrswert der Immobilie ist.
Was ist bei einer Finanzierung zu beachten?
Eine klassische Finanzierung über ein Kreditinstitut ist während des Bestehens eines Nießbrauchrechts häufig nur eingeschränkt oder nicht möglich, da die Immobilie nicht frei verwertbar ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der finanzierenden Bank alternative Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, beispielsweise in Form einer anderen Immobilie oder sonstiger Vermögenswerte. Wenn Sie mit einer Bank oder einem Finanzierungsdienstleister sprechen, bitte unbedingt das Nießbrauchrecht im ersten Rang erwähnen.
Wir bitten darum, von telefonischen Anfragen abzusehen und ausschließlich per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Bitte bestätigen Sie in Ihrer Nachricht, dass Ihnen bewusst ist, dass es sich um eine Kapitalanlage handelt und eine Selbstnutzung während des bestehenden Nießbrauchrechts ausgeschlossen ist.