Objektbeschreibung
Doppelhaushälfte mit Baugrundstück in Neunkirchen-Salchendorf.
Die Immobilie wurde 1949 erbaut, 1978 angebaut.
1989 wurde ergänzend ein Windfang erstellt.
Raumaufteilung:
Erdgeschoss: Windfang, Wohn-Esszimmer mit Balkon, Küche, Diele, Schlafzimmer, Kinderzimmer;
Obergeschoss:
Schlafzimmer, 2 Kinderzimmer, Diele, Duschbad;
Spitzboden;
Untergeschoss:
2 Zimmer, kleines Duschbad und kleine Küche;
Diese Räumlichkeiten sind im Moment von außen zu begehen, die Möglichkeit von der Hauptwohnung einen Zugang zu schaffen, ist gegeben.
Denkbar wäre hier ein Nutzung als Büro oder Homeofficeplatz.
Heizungskeller, Öllager und Waschküche der Hauptwohnung;
Das Gartengrundstück kann laut Auskunft des Bauamtes mit einem Wohnhaus bebaut werden.
Die Erschließung muss von der unteren Straße aus erfolgen.
Ausstattung
2 Garagen, Öl/Holz-Kombiheizung Bj. 1979,
Dacheindeckung 1989, Kunststofffenster
Sonstiges
HAFTUNG:
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freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und
Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Steinau Immobilien,
Kleistweg 4, 57223 Kreuztal nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung
einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass
wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises
festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln)
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person
benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei und durch
Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Steinau
Immobilien, Kleistweg 4, 57223 Kreuztal wird ein Maklervertrag
geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Steinau
Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der
Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der
Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines
Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an
Steinau Immobilien nach Rechnungsstellung zu zahlen.