Objektbeschreibung
Freistehendes Wohnhaus mit großem Grundstück in Siegen-Obersetzen.
Im Jahr 2014 wurde eine Bauvoranfrage gestellt, welche den Bau von 2 Einfamilienhäusern links und rechts von der bestehenden Immobilie genehmigte. Diese Bauvoranfrage wird zur Zeit neu beantragt.
Raumaufteilung:
Erdgeschoss: Windfang, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Vorratskammer, Diele mit Anschluß Kaminofen, Schlafzimmer, Gäste-WC;
Obergeschoss: 3 Schlafräume, Ankleide (früher Küche), Diele, Duschbad;
großer Dachboden,
Kellergeschoss: Bad, Kellerräume, Waschküche;
Ausstattung
2 Garagen, Nachtspeicherheizung, Dacheindeckung ca. Bj. 2018;
Sonstiges
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns
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vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir
daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin
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freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und
Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Steinau Immobilien,
Kleistweg 4, 57223 Kreuztal nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3
Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung
einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners
festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass
wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises
festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln)
beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person
benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das
Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage bei und durch
Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Steinau
Immobilien, Kleistweg 4, 57223 Kreuztal wird ein Maklervertrag
geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Steinau
Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der
Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der
Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines
Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an
Steinau Immobilien nach Rechnungsstellung zu zahlen.