Objektbeschreibung
Es handelt sich um die Erdgeschosswohnung in einem sehr schönen Dreifamilienhaus in absolut verkehrsberuhigter Lage in Freital bei Dresden.
Das Dreifamilienhaus wurde 2003 kernsaniert.
Im Gemeinschaftsgarten mit Süd/Süd-West-Ausrichtung können Sie die Natur genießen. Im Garten steht den Bewohnern zudem ein kleines Blockhaus als Abstellplatz für Fahrräder, Gartengeräte und ggf. Kinderwägen zur Verfügung.
Ein Stellplatz auf dem Grundstück ist vorhanden.
Die 3-Zimmer-Wohnung, bestehend aus einer geräumigen Küche mit möglichem Essplatz, einem großzügigen Wohnzimmer mit Austritt zum Balkon, einem Elternschlafzimmer und einem Kinderzimmer, ist derzeit vermietet, wird aber zum 31.07.2026 frei.
Die Wohnung wurde in den letzten Jahren aufwendig renoviert.
Die Kaltmiete beträgt 530,00 Euro pro Monat.
Nicht umlegbare Kosten belaufen sich auf rund 90,00 Euro monatlich.
Lage
Die Infrastruktur in Freital ist hervorragend. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Schulen, Kindergärten und Ärzte sind nur einige Schritte entfernt. Ein Freizeitzentrum (Hains) mit Schwimmbad rundet die besondere Lage dieses Wohnstandortes ab. Bis zum Stadtzentrum Dresden fährt man mit dem Auto maximal 10 Minuten bzw. mit den gut erreichbaren Verkehrsmitteln unwesentlich länger.
Sonstiges
Die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben des Eigentümers dienten zur Erstellung dieses Exposés. Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung, keine Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen können.
Die Möblierung, Ausstattung und die Maße der angehängten Grundrisse können von der Realität abweichen. Die Grundrisse sollen lediglich einen Überblick verschaffen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von pro-immo-renta consulting GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.