Objektbeschreibung
Angeboten werden in ruhiger Lage von Hilchenbach-Müsen zwei separate, aneinandergebaute Wohnhäuser auf getrennten Grundstücken. Das ältere, hinterliegende Haus Glück-Auf-Straße 12 wurde vermutlich um 1900 erbaut und über die Jahre regelmäßig renoviert und modernisiert.
Im Jahr 1977 baute die Schwester des Eigentümers des Hauses Nr. 12 auf dem Grundstück Glück-Auf-Straße 10 ihr Wohnhaus an.
In diesem Zuge trat der Bruder zwei Räume im Erdgeschoss seines Hauses an die Schwester ab.
Diese beiden Räume des Hauses Nr. 10 befinden sich mithin auf dem Nachbargrundstück Haus Nr. 12, ebenso die Garage des Hauses Nr. 10, auf die wiederum Wohnraum aufgestockt wurde, der dem Eigentümer des Hauses Nr. 12 überlassen wurde.
Diese bauliche Situation bedingt, dass diese beiden Doppelhaushälften nur zeitgleich an eine oder zwei Parteien verkauft werden können.
Denkbar ist auch eine Eigennutzung des einen und die Vermietung des anderen Hauses.
Raumaufteilung Haus Nr. 10 (Wohnfläche 140 qm):
Kellergeschoss: Kellerbar, Flur/Treppenhaus, Abstellraum/Sauna, Vorratsraum, Heizungskeller
Erdgeschoss: Wohnzimmer, Flur/Treppenhaus, Kühe, Bad
Obergeschoss: Eltern, Bad, Flur/Treppenhaus, Kinder, Balkon
Dachgeschoss: Kinderzimmer,WC, Flur/Treppenhaus, Büro
Garage (auf Grundstück Haus Nr. 12)
Raumaufteilung Haus Nr. 12 (Wohnfläche 170 qm):
Keller: Heizungskeller/Kellerraum
Erdgeschoss: Flur/Treppenhaus, Bad, Schlafzimmer, Partyküche
Obergeschoss: Küche, Wohnbereich mit Wintergarten, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer
Dachgeschoss: Kinder-/Gästezimmer, Toilette, ausbaufähiger Speicher
freistehende Garage mit separatem Werkstattraum
Auf beiden Grundstücken gefindet sich jeweils ein Gartenhaus
Die Flächenangaben beruhen auf den Angaben der Eigentümer
Sonstiges
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Geldwäschegesetz:
Die RTI GmbH & Co. KG ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien und erfassten Daten mit seinen Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Alle Aussagen in diesem Exposé basieren ausschließlich auf Informationen, die vom Eigentümer stammen. Trotz sorgfältiger Prüfung der Objektangaben übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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